Johannes Bircher
 
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Informationen zum Vorgehen und zu den Kosten

Vorgehen

  • In einem kurzen Telefongespräch klären wir, ob ich Ihnen für Ihr Anliegen und die Ziele, die Sie in der Zusammenarbeit mit mir anstreben, fachliche Unterstützung und einen Termin anbieten kann.

  • Das erste Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Bei Kindern lade ich beide Eltern, wenn nötig auch Geschwister und weitere Personen ein.

  • Sie erklären mir Ihr Anliegen und welche Ziele Sie erreichen wollen. 

  • Wir klären unsere Zusammenarbeit (Termine, Häufigkeit, Kosten).

  • Erfahrungsgemäss ist es danach sinnvoll, sich vertieft kennenzulernen und die Ziele zu präzisieren. Manchmal ist auch eine testdiagnostische Untersuchung notwendig (ich ziehe dafür qualifizierte Kollegen/Kolleginnen bei).

  • Normalerweise benötigen wir ca. fünf Gespräche für diese Phase. Anschliessend werden die Ergebnisse, das weitere Vorgehen und die anzustrebenden Ziele besprochen.

  • Unsere Zusammenarbeit überprüfen wir in regelmässigen Abständen in Standortgesprächen.

  • Wo nötig und sinnvoll arbeite ich (nur mit Ihrem Einverständnis) mit weiteren Fachpersonen zusammen (Ärzten, Schulpsychologinnen, Lehrpersonen, Beratungsstellen).

Für eine fruchtbare Zusammenarbeit ist eine transparente gegenseitige Information sehr wichtig: Äussern Sie Ihre Bedürfnisse, Anregungen und Anliegen für unsere Gespräche. Sagen Sie mir auch, wenn Sie sich nicht verstanden fühlen oder mit einem Vorschlag von mir nicht einverstanden sind. Halten Sie mich auf dem Laufenden über Ereignisse, die für unsere Zusammenarbeit relevant sind. Bei Kindern beispielsweise über Gespräche in der Schule.

Schweigepflicht

Als eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut bin ich an die Schweigepflicht (wie Ärzte, Anwälte, Geistliche etc.) gemäss Datenschutzgesetz des Bundes sowie an die Berufsordnung gebunden. Das heisst: Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung werde ich niemandem mündlich oder schriftlich mitteilen, dass Sie bei mir in einem Beratungsverhältnis stehen und welche Themen Sie mit mir bearbeiten. Dies gilt auch nach Abschluss unserer Zusammenarbeit.

Kommunikation per Mail und Telefon

Ganz direkt erreichen Sie mich während der Telefonzeit: Montag bis Freitag von 13.00 bis 13.30 Uhr. Und auf dem Beantworter können Sie gerne eine Nachricht hinterlassen (bitte mit Telefonnummer und Angaben zur Erreichbarkeit).

Für kurze Mitteilungen, Terminanfragen usw. sind Mails sehr praktisch, aber nicht sicher. Verzichten Sie in E-Mails daher auf persönliche Inhalte oder Namen. Sie können mir auf diesem Weg aber einen Terminvorschlag bestätigen oder um einen Rückruf bitten; am besten mit der Angabe, wann Sie unter welcher Nummer erreichbar sind.

Vertrauliche Inhalte schicke ich Ihnen jeweils in einer verschlüsselten Mail zu.

Sie können von mir in der Regel eine Antwort innert 24 Stunden erwarten (an Werktagen).

Kosten

Seit 1. Juli 2022 können neu Psychotherapien auch über die Grundversicherung abgeserechnet werden. Sie brauchen dafür eine Anordnung Ihres Haus- oder Kinderarztes.

Die Invalidenversicherung (IV) übernimmt bei Kindern und Jugendlichen bei bestimmten Störungen (AD(H)S) die Kosten der Behandlung (auf Antrag eines Arztes). Die Diagnose muss vor Vollendung des 8. Lebensjahres vom Kinderarzt gestellt werden.

Für Beratungen / Coaching verrechne ich für Fr. 170.— für 60 Minuten; respektive 42.50 pro angebrochene Viertelstunde. Der gleiche Ansatz gilt für telefonische Konsultationen, Auskünfte oder schriftliche Arbeiten in Ihrem Auftrag. In diesem Honorar ist die Zeit für meine Vor- und Nachbereitung inbegriffen.

Krankenkassen leisten für ihre Mitglieder mit Zusatzversicherung Beiträge an die Psychotherapie. Erkundigen Sie sich unbedingt im Voraus bei Ihrer Kasse nach deren Bedingungen.

Die Schulgemeinde bezahlt für Kinder in bestimmten Fällen für schulische indizierte Psychotherapie die Kosten ganz oder teilweise (auf Antrag des zuständigen Schulpsychologischen Dienstes).

Absagen und versäumte Termine

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um eine Absage mindestens 24 Stunden im Voraus. Spätere Absagen und versäumte Termine werde ich Ihnen ungeachtet des Grundes privat verrechnen. Kostenträger wie Krankenkassen, Invalidenversicherung (IV) übernehmen die Kosten in diesem Fall nicht.